Kiron Milben-Ex (30 ml)
Normale prijs:
€ 13,45
Inhoud:
0.03 liters
(€ 448,33 / liters)
Productnummer:
2212-LQ
DETAILS
Dr. Stähler Kiron® Milben-Ex eignet sich zur Spinn- und
Weichhautmilbenbekämpfung an Zierpflanzen im Gewächshaus und Spinnmilben
in Gemüse z.B. Gurken, Kürbis und Zucchini im Freiland.
Gegen Spinnmilben an Zierpflanzen kann Kiron® auch im Freiland seine Wirkung voll entfalten.
Daneben ist ein erfolgreicher Einsatz in Beerenobst gegen Spinn- und Gallmilben und an Hausreben gegen Spinnmilben und Zikaden möglich.
Kiron® Milben-Ex verfügt über eine schnelle Anfangswirkung mit sehr guter Dauerwirkung. Wirkt sicher gegen alle beweglichen Stadien der Spinnmilben (z.B. Nebenwirkung auch gegen Kräuselmilben) und ist nicht bienengefährlich.
Das Produkt kann auch gegen Spinnmilben, Erdbeermilben und Zikaden in Erdbeeren eingesetzt werden.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig
Nicht bienengefährlich
Zulassungsnr.: 024138-60
zugelassen bis: 15.06.2027
Wirkstoff
51,2 g/l (5,0 Gew.-%) Fenpyroximat
Warnhinweise
Anwendungsbestimmungen NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. : reduzierte Abstände: 90% 20 Auflagen WW709: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Gegen Spinnmilben an Zierpflanzen kann Kiron® auch im Freiland seine Wirkung voll entfalten.
Daneben ist ein erfolgreicher Einsatz in Beerenobst gegen Spinn- und Gallmilben und an Hausreben gegen Spinnmilben und Zikaden möglich.
Kiron® Milben-Ex verfügt über eine schnelle Anfangswirkung mit sehr guter Dauerwirkung. Wirkt sicher gegen alle beweglichen Stadien der Spinnmilben (z.B. Nebenwirkung auch gegen Kräuselmilben) und ist nicht bienengefährlich.
Das Produkt kann auch gegen Spinnmilben, Erdbeermilben und Zikaden in Erdbeeren eingesetzt werden.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig
Nicht bienengefährlich
Zulassungsnr.: 024138-60
zugelassen bis: 15.06.2027
Wirkstoff
51,2 g/l (5,0 Gew.-%) Fenpyroximat
Warnhinweise
Anwendungsbestimmungen NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. : reduzierte Abstände: 90% 20 Auflagen WW709: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
