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Kanemite SC (30 ml)

2211-LQ

    Details


Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig

Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig

Nicht bienengefährlich

Zulassungsnr.: 025855-00

Zur Spinnmilbenbekämpfung an Zierpflanzen, Kernobst, Gemüse und Hopfen. Der enthaltene Wirkstoff Acequinocyl zeichnet sich durch einen neuen Wirkungsmechanismus aus, der auch Spinnmilben erfasst, die gegen herkömmliche Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen resistent sind. Schont viele Nützlinge wie Raubmilben und Florfliegen und ist nicht bienengefährlich.

Wirkstoff
150 g/l (14,4 Gew.-%) Acequinocyl

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Schadorganismus/ZweckKulturart/Objekt
SpinnmilbenZierpflanzen
SpinnmilbenHopfen
SpinnmilbenGurke
SpinnmilbenKernobst


Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).
Für die Anwendung in Kernobst (Freiland) gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten (NW605-1).
reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % *, 90 % *
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW606).
15 m
Für die Anwendung in Hopfen gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten (NW605-1).
reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % *
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW606).
20 m

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Schadorganismus/ZweckKulturart/Objekt
SpinnmilbenZierpflanzen
SpinnmilbenAubergine
SpinnmilbenTomate

Hinweis der Zulassungsbehörde zur Genehmigung: Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders.

Anwendung

Gemüse
Aubergine gegen Spinnmilben (Gewächshaus)
Pflanzengröße bis 50 cm 0,625 l/ha in 600 l Wasser/ha
Pflanzengröße 50 cm bis 125 cm 0,938 l/ha in 900 l Wasser/ha
Pflanzengröße über 125 cm 1,25 l/ha in 1200 l Wasser/ha

spritzen, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. ab Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.

Gurke gegen Spinnmilben (Gewächshaus)
Pflanzengröße bis 50 cm 0,625 l/ha in 600 l Wasser/ha
Pflanzengröße 50 cm bis 125 cm 0,938 l/ha in 900 l Wasser/ha
Pflanzengröße über 125 cm 1,25 l/ha in 1200 l Wasser/ha

spritzen, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. ab Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.

Tomate gegen Spinnmilben (Gewächshaus)
Pflanzengröße bis 50 cm 0,625 l/ha in 600 l Wasser/ha
Pflanzengröße 50 cm bis 125 cm 0,938 l/ha in 900 l Wasser/ha
Pflanzengröße über 125 cm 1,25 l/ha in 1200 l Wasser/ha

spritzen, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. ab Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen. Max. 2 Anwendungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.

Obstbau
Kernobst gegen Spinnmilben (Freiland) 0,625 l/ha

und je m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe spritzen oder sprühen, Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle, von Rotknospenstadium (Blütenstiele strecken sich, Kelchblätter sind leicht geöffnet; Blütenblätter gerade erkennbar) bis etwa 70 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht (BBCH 57 - 77). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).

Sonderkulturen
Hopfen gegen Spinnmilben (Freiland) 1,5 l/ha

in 1000 l Wasser/ha spritzen oder sprühen, Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle, Stadium Kultur: BBCH 35 - 79. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Für die Anwendung in Hopfen empfehlen wir folgende Aufwandmengen:
BBCH 35 (halbe Gerüsthöhe) 1,2 l/ha in 800 l/ha Wasser
BBCH 59 (kurz vor der Blüte) 3 l/ha in 2000 l/ha Wasser
BBCH 69 (Blühende) 3,15 l/ha in 2100 l/ha Wasser
BBCH 75 (halbe Ausdoldung) 3,3 l/ha in 2200 l/ha Wasser
BBCH 79 (volle Ausdoldung) 3,38 l/ha in 2250 l/ha Wasser

Hinweis:
In Hopfen, der für den USA-Export bestimmt ist, sollte die Behandlung bis BBCH 75 erfolgt sein.

Zierpflanzenbau
Zierpflanzen gegen Spinnmilben (Freiland)

Pflanzengröße bis 50 cm 1,25 l/ha in 1000 l Wasser/ha
Pflanzengröße 50 cm bis 125 cm 1,87 l/ha in 1500 l Wasser/ha

spritzen, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Die Anwendung erfolgt als Spritzbehandlung mit üblichen Geräten. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.

Zierpflanzen gegen Spinnmilben (Gewächshaus)

Pflanzengröße bis 50 cm 1,25 l/ha in 1000 l Wasser/ha
Pflanzengröße 50 cm bis 125 cm 1,87 l/ha in 1500 l Wasser/ha
Pflanzengröße über 125 cm 2,5 l/ha in 2000 l Wasser/ha

spritzen oder sprühen, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. ab Warndienstaufruf. Max. 3 Anwendungen im Abstand von maximal 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.
Hinweis zur Dosierung: Die allgemeine Konzentration in Zierpflanzen und Kernobst beträgt 0,125 %, d.h. für 100 l Spritzbrühe werden 125 ml Kanemite® SC benötigt. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).

Pflanzenverträglichkeit
Kanemite® SC wird von Kernobstsorten, Zierpflanzen, Gemüse und Hopfen im Allgemeinen sehr gut vertragen. Da bei der großen Zahl von Arten bzw. einzelnen Sorten unterschiedliche Verträglichkeiten auftreten können, empfiehlt es sich, im Zweifelsfall vor der Spritzung des gesamten Bestandes die Empfindlichkeit an einzelnen Pflanzen zu prüfen. Beobachtungszeitraum: 5 - 8 Tage.

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Kanemite® SC von folgenden Zierpflanzen gut vertragen wird:
Botanische Bezeichnung Deutsche Bezeichnung
Ageratum Lederbalsam
Begonia Begonie
Chrysanthemum Chrysantheme
Consolida Rittersporn
Cyclamen* Alpenveilchen*
Cymbidium Orchidee
Euphorbia pulcherrima Weihnachtsstern
Gerbera Gerbera
Hedera Efeu
Hydrangea Hortensie
Impatiens Fleißiges Lieschen
Petunia Petunie
Phlox Flammenblume
Poinsettia Weihnachtsstern
Rosa* Rose*
Statice Strandflieder
Verbena Eisenkraut
Viola Stiefmütterchen

* Blattdeformationen an sehr jungem Blattgewebe möglich.

Anwendungstechnik
Ansetzen der Spritzbrühe
Tank zu 2/3 mit Wasser befüllen, Rührwerk einschalten, Kanemite® SC abmessen und zugeben. Leere Produktbehälter mit Wasser gründlich spülen und Spülwasser der Spritzbrühe zugeben. Anschließend bis zur benötigten Wassermenge auffüllen. Produktbehälter vor der Entnahme gut schütteln. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig!

Empfohlene Wasseraufwandmenge
Zierpflanzen 10 - 20 l/100 m²
Kernobst 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Hopfen 1000 l/ha
Gemüse 600 - 1200 l/ha

Ausbringungstechnik
Wassermenge und Spritztechnik bzw. Spritzausrüstung sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller Pflanzenteile erlauben! Sie wird bei den üblichen Geräten am einfachsten mit hohen Wassermengen/ha erzielt. Bei geringeren Wassermengen sollte jedoch eine zweifache Mittelkonzentration nicht überschritten werden. Der ideale Einsatzzeitpunkt ist erreicht, wenn etwa 70 % der Spinnmilben geschlüpft sind. Der beste Bekämpfungserfolg wird erzielt, wenn Kanemite® SC möglichst exakt, d. h. bei fortschreitendem Auftreten beweglicher Larvenstadien eingesetzt wird.

Mischbarkeit
Kanemite® SC ist i. d. R. mit anderen Pflanzenschutzmitteln mischbar. Da nicht alle örtlichen Bedingungen berücksichtigt werden können, empfehlen wir in jedem Fall einen Vorversuch in einem separaten Gefäß. Spritzbrühe nach dem Ansetzen umgehend ausbringen.

Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 20B

Reinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Wartezeit
Kernobst 14 Tage
Hopfen 21 Tage
Gurke 3 Tage
Aubergine, Tomate 7 Tage
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N)

Umweltverhalten
Bienen
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641).

Nützlinge
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft (NN233). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft (NN1842). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft (NN130). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Amblyseius andersoni (Raubmilbe) eingestuft (NN1323). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft (NN134). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft (NN160). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft (NN165). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft (NN170).

Fische
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere (NW264).

Algen
Das Mittel ist giftig für Algen (NW262).

Gewässer/Grundwasser
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang). Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW642).

Lagerung
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren.

Hinweis
Das Produkt kann auf Einrichtungsgegenständen oder adsorbierenden Materialien Flecken verursachen.
Frostfrei lagern.

Hinweis
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.

Hinweise für den sicheren Umgang
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwenderschutz
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001). Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110). Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen (SF1891). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS120). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS2101). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS2202). Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS530). Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS610).

Hersteller
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG

Sicherheitsdatenblatt (PDF)

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln – Tipps für Hobbygärtner des BVL", die Sie unter der folgenden URL herunterladen können:
Kauf, Anwendung und Lagerung von PflanzenschutzmittelnTipps für Hobbygärtner